Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz gelten gem § 26a GGG als nahe Angehörige gemäß GrEStG (Stufentarif von pauschalem Grundstückswert) und GGG (Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

