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Lebensgefährten mit einem gemeinsamen Hauptwohnsitz gem § 26a GGG

Steuer-RadarGrunderwerbsteuerAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2021/137taxlex-SRa 2021, 347 Heft 10 v. 13.10.2021

Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz gelten gem § 26a GGG als nahe Angehörige gemäß GrEStG (Stufentarif von pauschalem Grundstückswert) und GGG (Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert).

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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