Die alternative Ermittlung des grunderwerbsteuerlichen Grundstückswerts nach dem Immobilienpreisspiegel der Statistik Österreich (§ 3 Abs 2 GrWV) ist nur möglich, wenn dieser Immobilienpreisspiegel eine dafür passende Kategorie
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

