Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer, der bei seinen Eltern wohnt und dort sein gesamtes privates Umfeld hat, kann die Kosten eines Zweitwohnsitzes am Arbeitsort (20m2-Zimmer) und die Familienheimfahrten steuerlich absetzen, unabhängig davon, ob er im Wohnhaus seiner Eltern einen eigenen "Hausstand" iSv § 4 Pendlerverordnung hat.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

