Das Werbungskostenabzugsverbot gem § 20 Abs 2 EStG gilt für Kapitaleinkünfte auch bei Option zur Regelbesteuerung ("besonderer Steuersatz anwendbar") im Gegensatz zur Immobilienbesteuerung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Das Werbungskostenabzugsverbot gem § 20 Abs 2 EStG gilt für Kapitaleinkünfte auch bei Option zur Regelbesteuerung ("besonderer Steuersatz anwendbar") im Gegensatz zur Immobilienbesteuerung
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