Durch einen Steuerberater veruntreute Einkommensteuervorauszahlungen (Euro 250.000,-, die der Steuerberater für eigene Zwecke verwendete und dafür künstliche Einkommensteuergutschriften ausstellte) sind beim Geschädigten .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

