Ein Unternehmer machte entgegen § 12 Abs 2 Z 2a UStG aus dem Erwerb eines E-Autos mit Anschaffungskosten über Euro 80.000,- einen Vorsteuerabzug mit der Argumentation geltend, dass diese Vorsteuerabzugsbeschränkung eine verbotene Beihilfe iS des Unionsrechts
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

