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Partielle Gesamtrechtsnachfolge

Steuer-RadarUmgründungenAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/110taxlex-SRa 2020, 260 Heft 7 und 8 v. 10.8.2020

Bei einer Betriebsabspaltung zur Neugründung gehen gem § 14 Abs 2 Z 1 SpaltG alle privaten und öffentlichen Rechtsverhältnisse, die das abgespaltene Vermögen betreffen, in partieller Gesamtrechtsnachfolge

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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