Bezahlt eine GmbH aufgrund eines Sponsoringvertrags (mit einem gemeinnützigen Sportverein) Rechnungen für Umbauarbeiten des Sportplatzes, so steht ihr dafür der Vorsteuerabzug zu, da Sachsponsoring zu umsatzsteuerpflichtigen tauschähnlichen Umsätzen führt.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

