Auch von Arbeitnehmern oder Gesellschaftern veruntreute Entgelte (verdeckte Ausschüttungen) sind bei der Gesellschaft umsatzsteuerpflichtig, auch wenn ihr diese Umsätze infolge der Unterschlagung gar nicht zugeflossen sind.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

