Fehlt eine Verpflichtung zur Bebauung des Grundstücks, betrifft die vom Erwerber geschuldete Vergütung aus den geschlossenen Verträgen nicht den Erwerb des bebauten Grundstücks, sondern lediglich Dienstleistungen oder die
Der gemeinsame Beschluss aller kaufenden Miteigentümer ist nur ein Indiz

