Der GrESt-Bemessungsgrundlage sind Leistungen an den Veräußerer zuzurechnen, die ein Dritter erbringt, ohne dass eine Verpflichtung des Erwerbers besteht. Voraussetzung ist, dass der Dritte die Leistung dafür gewährt, dass der Veräußerer dem Erwerber das Grundstück überlässt.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

