Sieht das ausländische Erbrecht (gegenständlich Serbien, vergleichbar Deutschland) für Erben den sogenannten "Von-selbst-Erwerb" rückwirkend mit dem Todeszeitpunkt vor (um einen subjektlosen ruhenden Nachlass zu vermeiden), so ist dies eine Form der Gesamtrechtsnachfolge
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

