vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Niedrigerer gemeiner Wert durch Gutachten

Steuer-RadarGebühren & VerkehrsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/85taxlex-SRa 2020, 215 Heft 6 v. 10.6.2020

Das Gutachten eines "allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen" hat mangels Gegenbeweis die Vermutung der Richtigkeit für sich. Der Sachverständigen-Eid verpflichtet nämlich dazu, die Bewertungsgegenstände "sorgfältig zu untersuchen, die gemachten Wahrnehmungen treu und vollständig anzugeben und Befund und Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft und des Gewerbes anzugeben".

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!