Das Gutachten eines "allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen" hat mangels Gegenbeweis die Vermutung der Richtigkeit für sich. Der Sachverständigen-Eid verpflichtet nämlich dazu, die Bewertungsgegenstände "sorgfältig zu untersuchen, die gemachten Wahrnehmungen treu und vollständig anzugeben und Befund und Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft und des Gewerbes anzugeben".

