Auch wenn der VwGH die Anrechnung der Hauptwohnsitzzeiten aus einem früheren Mietvertrag anerkannt hat, muss zumindest ein Teil der Hauptwohnsitznutzung als Eigentümer erfolgen. Wird die gemietete Hauptwohnsitzwohnung aber erst .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

