Die Übernahme von dinglichen Belastungen ohne die zugrunde liegende schuldrechtliche Verpflichtung (oder zumindest interne Freistellungsverpflichtung) ist nur eine Wertminderung, aber keine
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Übernahme von dinglichen Belastungen ohne die zugrunde liegende schuldrechtliche Verpflichtung (oder zumindest interne Freistellungsverpflichtung) ist nur eine Wertminderung, aber keine
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