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Schuldübernahme als Einlage

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/69taxlex-SRa 2020, 213 Heft 6 v. 10.6.2020

Wird die Betriebsliegenschaft einer GesbR an Familienmitglieder "verschenkt" und übernehmen diese dafür ein auf der Liegenschaft besichertes betriebliches Darlehen der GesbR zur Rückzahlung, so ist dies keine Veräußerung durch die GesbR, sondern eine Entnahme (Liegenschaft) und Einlage (Schuldübernahme aus privaten Gründen), wenn der Wert der übernommenen Schulden den Wert der Liegenschaft bei Weitem

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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