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Sitzverlegung und Verlustvorträge

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/70taxlex-SRa 2020, 213 Heft 6 v. 10.6.2020

Verlegt eine niederländische Kapitalgesellschaft ihren Sitz nach Tschechien, so ist Tschechien nicht verpflichtet, die im bisherigen Sitzstaat Niederlande angesammelten steuerlichen Verlustvorträge zu übernehmen, da diese der Steuerhoheit eines anderen Mitgliedsstaates unterlagen.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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