Ein Gebäude, das tatsächlich zu weniger als 20 % betrieblich genutzt wird, gehört nicht mehr zum Betriebsvermögen, auch wenn der Steuerpflichtige bisher den betrieblichen Anteil mit rd 21 % geschätzt hat und das Gebäude als anteiliges Betriebsvermögen behandelt hat.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

