Eine auflösende Bedingung im Grundstücksschenkungsvertrag begründet eine Rückübertragungspflicht und führt daher zu einer Grunderwerbsteuerrückerstattung gem § 17 Abs 1 Z 4 GrEStG.
Erfolgt die Rückübertragung jedoch bereits einvernehmlich vor Eintritt der auflösenden Bedingung (da mit dem Eintritt der Bedingung fest gerechnet wird), besteht in diesem Zeitpunkt noch keine Rückgabepflicht und kommt es zu keiner

