Die nach Beendigung des Dienstverhältnisses getroffene Vereinbarung über die "pauschale Abfindung" für Diensterfindungen ist kein Vergleich. Es erfolgte keine Neufestlegung strittiger Ansprüche unter beidseitigem Nachgeben.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

