Für eine Eigentumswohnung kann die Herstellerbefreiung (ohne Grundanteil) zustehen, wenn der Verkäufer seinerzeit selbst die Baubewilligung für den "Zubau einer Wohnung" beantragt hat und keine Anhaltspunkte bestehen, dass eine andere Person als er das finanzielle Baurisiko
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

