Wird in der Bilanz die Forderung an den Gesellschafter gegen eine "geplante Gewinnausschüttung" ausgebucht, so stellt die bloße Verbuchung noch keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, da damit lediglich eine Absicht dokumentiert werden sollte und noch kein endgültiger Verzicht
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

