Der Herauskauf einer Liegenschaft durch den Gesellschafter aus einer GmbH, die kurze Zeit später insolvent geworden ist, ist bloß wegen der zeitlichen Nähe zur Insolvenz noch kein Missbrauch.
Der Vorsteuerabzug des Käufers ist nicht deshalb zu versagen, weil die Umsatzsteuer beim Verkäufer (insolvente GmbH) nicht

