Die Anwachsung einer KG unterliegt auch dann der Grunderwerbsteuer, wenn die Anteile schon zuvor zu 100 % einem Kommanditisten gehört haben und daneben nur ein 0%iger Komplementär beteiligt war, da die Gesellschaft eine eigene
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

