Der Verkauf eines Mietobjekts vor Erzielung eines Gesamtüberschusses ist kein rückwirkendes Ereignis gem § 295a BAO für die Vermietungseinkünfte.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Der Verkauf eines Mietobjekts vor Erzielung eines Gesamtüberschusses ist kein rückwirkendes Ereignis gem § 295a BAO für die Vermietungseinkünfte.
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