Vorlage des BFG an den VfGH wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen den 6%igen Abzinsungssatz gem § 9 Abs 2 EStG für Jubiläumsgeldrückstellungen, während andere langfristige Rückstellungen gem § 9 Abs 5 EStG nur mit 3,5 % abzuzinsen sind.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

