Vereinnahmt eine bilanzierungspflichtige Vermieterin (GmbH) von Geschäftsräumlichkeiten (Baumarkt, Ordination) Baukostenzuschüsse (Euro 865.000,-) für Umbaumaßnahmen im Gebäude entsprechend den Wünschen der Mieter, so steht dem eine zeitraumbezogene Leistungsverpflichtung der Vermieterin (langfristige Nutzungsüberlassung der Investitionen) gegenüber.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

