Auch wenn das Finanzamt bei Wegzug eines Anteilsinhabers (mit negativen Anschaffungskosten) in ein Drittland zu Unrecht die Wegzugsbesteuerung unterlassen hat, müssen die Anteile beim erneuten Zuzug nach Österreich mit dem gemeinen Wert
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

