Schließt eine Privatstiftung als Alleinerbin mit der Witwe des Erblassers ein "Pflichtteilsübereinkommen" ab, in dem sich die Privatstiftung zu einer Abfindungszahlung an die Pflichtteilsberechtigte iHv 10 Mio Euro verpflichtet, so stellt diese Vereinbarung einen Vergleich dar, da die Bewertung des reinen Nachlasses und die mögliche Anrechnung von Vorempfängern und Schenkungen offensichtlich strittig

