Wird eine Immobilie bei Ende des Leasingvertrags zum vereinbarten Restwert (rd Euro 320.000,-) erworben, so ist die GrESt gem § 4 GrEStG vom höheren gemeinen Wert (lt Schätzungsgutachten
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Wird eine Immobilie bei Ende des Leasingvertrags zum vereinbarten Restwert (rd Euro 320.000,-) erworben, so ist die GrESt gem § 4 GrEStG vom höheren gemeinen Wert (lt Schätzungsgutachten
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