Wird die Lage eines gemieteten Friseurgeschäfts in einem Einkaufszentrum vertraglich geändert und der Bestandszins angepasst, so handelt es sich dabei nicht um einen Austausch des Bestandsgegenstands, wenn die konkrete Lage der Geschäftsfläche nicht von entscheidender Bedeutung für den Bestandsvertrag war.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

