Der Verkäufer eines geerbten Grundstücks hat den vollen Veräußerungserlös zu versteuern, auch wenn er einen Teil davon an vorkaufsberechtigte Geschwister herausgeben muss. Die Abfindung von Vorkaufsberechtigten iZm einem Erbfall führt zu keinen Werbungskosten.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

