Die Kommunalsteuerhaftung eines Geschäftsführers und die damit verbundenen Verteidigungskosten (Rechtsanwaltskosten) sind als Werbungskosten abzugsfähig, da keine Anhaltspunkte für eine private Verhaltenskomponente erkennbar sind.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

