Entgegen der Beurteilung in Österreich hat der BFH entschieden, dass eine Grundstücksenteignung gegen den Willen des Steuerpflichtigen keine steuerpflichtige Grundstücksveräußerung (im Privatbereich) darstellt.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

