Ein Mietvertrag mit Kaufoption begründet noch keinen Anspruch auf wirtschaftliches Eigentum, zumal
die Option nicht jederzeit ausübbar war (sondern erst ab dem unsicheren Zeitpunkt des Wegfalls eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes auf die Liegenschaft),
die Optionsausübung nicht die einzige wirtschaftlich rationale Möglichkeit war,

