Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung (s Rz 4294 UStR) ist ein Dreiecksgeschäft auch dann möglich, wenn der mittlere Unternehmer bereits im Bestimmungsland zur Umsatzsteuer registriert ist, im konkreten Fall aber die UID eines anderen Mitgliedstaats
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

