Erwirbt eine GmbH ein Penthouse mit der Absicht, dieses unentgeltlich an eine ihr nahestehende Person zum Gebrauch zu überlassen, steht ihr aus der Anschaffung kein Vorsteuerabzug zu.
Dies gilt auch dann, wenn das Penthouse ab einem späteren Zeitpunkt (anlässlich der Ankündigung einer Betriebsprüfung) zu fremdüblichen Kondi tionen

