Die Montage von Rückewägen durch ein ausländisches Unternehmen stellt einen Werkvertrag und keine Gestellung von Arbeitskräften dar, da Ziel der Vereinbarung war, dass in einer bestimmten Zeit eine bestimmte Anzahl von Wägen zusammengebaut werden und nicht die Überlassung von dafür ausgebildeten Arbeitern.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

