Die erstmalige Einräumung eines Baurechts gegen Entgelt (Einmalzahlung) unterliegt den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gem § 28 EStG (Vollsteuersatz im Zuflussjahr).
Nur die Weiterveräußerung von bereits bestehenden
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

