Kapitaleinkünfte in fremder Währung (Veräußerung von Fremdwährungsanleihen, Dividenden) sind auch dann im Zeitpunkt des Zuflusses in Euro umzurechnen (und damit Kursgewinne zu realisieren), wenn die Fremdwährungszuflüsse tatsächlich nicht
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

