Die Anschaffung von zwei Oldtimern (zwei Bentleys) ausschließlich im Interesse des Ehemanns der Alleingesellschafterin (ausgeprägte Leidenschaft und Faible für ausgefallene Fahrzeuge) hätte bereits im Anschaffungsjahr 1991 als verdeckte Gewinnausschüttung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

