Die in den Gestellungsvergütungen (für eine internationale Arbeitskräfteüberlassung) enthaltenen Gewinnaufschläge des ausländischen Unternehmens und die Nächtigungsgelder der entsendeten Dienstnehmer gehören nicht zu den steuerbaren nichtselbständigen Einkünften.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

