Dem Geschäftsführer einer GmbH ist bezüglich nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben (Privatanteile Pkw, Oldtimer, Zeitschriften, Geschenke) keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da
er die Feststellungen der vorausgegangenen Außenprüfungen ausnahmslos umgesetzt hat und

