Die Einlagebewertung zum Teilwert gem § 6 Z 5 EStG verdrängt das Aktivierungsverbot für unkörperliche Wirtschaftsgüter gem § 4 Abs 1 EStG, da ansonsten stille Reserven der Privatsphäre in die Betriebssphäre verschoben werden würden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

