Die Nichtkontrolle der "Databox", ob ein eingebrachter Guthaben-Überrechnungsantrag tatsächlich eingelangt ist, ist ein grobes Verschulden des Mitarbeiters.
Dieses grobe Verschulden ist jedoch dem Geschäftsführer nicht
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

