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Zuschlag im falschen Veranlagungsjahr

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/159taxlex-SRa 2020, 356 Heft 11 v. 6.11.2020

Ein Zuschlag gem § 4 Abs 2 Z 2 EStG für eine überhöhte Abschreibung in der Vergangenheit wurde zu Unrecht im ESt-Bescheid 2012 vorgenommen. Stattdessen hätte der Zuschlag im ersten noch nicht verjährten Veranlagungsjahr 2011 vorgenommen werden müssen.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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