Vom Verkaufserlös entfielen lt Schätzung des Finanzamtes 30 % auf Grund und Boden und 70 % auf das Gebäude.
Für den Grundanteil kommt es zu einer kombinierten Regelbesteuerung (ab § 5-Ermittlung) und Pauschalbesteuerung (Teilwert bei Beginn der § 5-Gewinnermittlung).

