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Freiwillige Zahlungen an OP-Gehilfen

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/161taxlex-SRa 2020, 356 Heft 11 v. 6.11.2020

Erhalten die OP-Gehilfen eines Krankenhauses jahrelang freiwillige Anteile an den Sonderklassengebühren der OP-Ärzte, wobei die Verteilung durch eine GmbH im Wege eines Pools erfolgt, so handelt es sich dabei um ein veranlagungspflichtiges Entgelt der OP-Gehilfen

Diese Zahlungen sind keine steuerfreien Trinkgelder

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