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Kein Bilanzberichtigungs-Zuschlag für nicht abzugsfähige Rückstellung

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/158taxlex-SRa 2020, 356 Heft 11 v. 6.11.2020

Für eine vor Jahren zu Unrecht steuerwirksam gebildete Rückstellung für einen steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwand (EU-Kartellgeldstrafe) kann in späteren Jahren kein Zuschlag gem § 4 Abs 2 Z 2 EStG nachgeholt werden, da eine steuerunwirksame Rückstellung keine

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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