Die Honorarnote eines Rechtsanwaltes über rd Euro 30.000,- für "anwaltliche Tätigkeiten in den Jahren 2011, 2012 und 2013 in Angelegenheit Betriebsliegenschaft und diverse Kurrentien" sind keine Betriebsausgaben, wenn .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

